Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO 2002§ 138 Kostenpflicht des Soldaten und des Bundes
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/138#abs-1 (1) Die Kosten des Verfahrens sind dem Soldaten aufzuerlegen, wenn er verurteilt wird; sie sind jedoch dem Bund teilweise oder ganz aufzuerlegen, soweit es unbillig wäre, den Soldaten damit zu belasten. Satz 1 Halbsatz 2 gilt auch, wenn durch Untersuchungen zur Aufklärung bestimmter belastender oder entlastender Umstände besondere Kosten entstanden und diese Untersuchungen zu Gunsten des Soldaten ausgegangen sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/138#abs-2 (2) Entsprechendes gilt, wenn das Wehrdienstgericht das gerichtliche Disziplinarverfahren einstellt, weil der Soldat auf andere Weise als durch eine Verurteilung in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren seinen Dienstgrad und seine sonstigen Rechte aus dem Dienstverhältnis verloren hat und nach dem Ergebnis der Ermittlungen ein Dienstvergehen oder eine als Dienstvergehen geltende Handlung erwiesen ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/138#abs-3 (3) Wird der Soldat freigesprochen oder stellt das Wehrdienstgericht das gerichtliche Disziplinarverfahren in anderen als den in Absatz 2 bezeichneten Fällen ein, sind ihm nur solche Kosten aufzuerlegen, die er durch schuldhafte Säumnis verursacht hat.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/138#abs-4 (4) Kosten des Verfahrens, die nicht nach Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 oder 3 dem Soldaten zur Last fallen, sind dem Bund aufzuerlegen, es sei denn, dass sie ganz oder teilweise von einem Dritten zu tragen sind.
Wird zitiert von 27 Entscheidungen zu § 138 WDO 2002 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 13.03.2008 – 2 WD 6.07Zitiert von 32
- BVerwG, 01.03.2007 – 2 WD 4.06Zitiert von 22
- BVerwG, 17.10.2006 – 2 WD 21.05Zitiert von 4
- BVerwG, 16.05.2006 – 2 WD 3.05Zitiert von 17
- BVerwG, 12.05.2005 – 2 WD 34.04Zitiert von 3
- BVerwG, 01.04.2003 – 2 WD 48.02Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 15.08.2024 – 2 WD 6/24Dienstgradherabsetzung wegen Verstoßes gegen die nachwirkende Verfassungstreuepflicht durch reichsbürgertypisches VerhaltenZitiert von 8
- BVerwG, 21.09.2023 – 2 WD 5/23Dienstgradherabsetzung wegen Missachtung zweier Befehle zur Wahrnehmung von Terminen zur COVID-19-SchutzimpfungZitiert von 4
- BVerwG, 11.05.2023 – 2 WD 12/22Beförderungsverbot mit Bezügekürzung wegen fahrlässig unterlassener Meldung eines meldepflichtigen EreignissesZitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 138 WDO 2002 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.